Archiv Aktuelles

Beitragssätze und Familienzulagen gültig ab 1. Januar 2023

- 08.12.2022 -

AHV/IV-Renten steigen um 2,5 %

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2.5% zu erhöhen. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Minimalrente der AHV/IV werden die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung angepasst und im Beitragsbereich Anpassungen vorgenommen.

- 26.10.2022 -

Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Graubünden per 1.1.2023

Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, die Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat zu erhöhen.

Kinderzulagen:                  CHF 230 (bisher CHF 220)
Ausbildungszulagen:       CHF 280 (bisher CHF 270)

Der Beitragssatz zur Finanzierung der Familienzulagen wird per 1.1.2023 von 1.65 Prozent auf 1,60 Prozent gesenkt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.

- 18.10.2022 -

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1.1.2023

Seit dem Jahr 2011 wurden auf Lohnbestandteilen über einem Einkommen von CHF 148'200 zusätzlich ein Beitrag von 1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung erhoben. Das sogenannte Solidaritätsprozent wurde je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen.

Per 1.1.2023 entfällt der Solidaritätsbeitrag, da der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung die Schwelle von CHF 2,5 Milliarden übersteigt. Damit fällt das Recht zur Erhebung des Solidaritätsbeitrages von Gesetzes wegen automatisch weg.

- 18.10.2022 -

AHV-Reform (AHV21)

Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 die beiden AHV-Vorlagen angenommen. Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der 1. Säule sind umfangreich. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt und treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Bis Ende 2023 ändert sich nichts.

Das Interesse an der AHV-Reform ist gross. Für Fragen zur eigenen Rente ab 2024 ist es noch zu früh. Wir informieren Sie laufend auf unserer Webseite, sobald die detaillierten Ausführungsbestimmungen bekannt sind.

Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie hier: Stabilisierung der AHV (AHV 21) (admin.ch)

- 28.09.2022 -

Kurzportrait/Publireportage: AKGHI

«Die erste Säule, die dem Gewerbe gehört»
Publikation im Wirtschaftsmagazin für das Gewerbe in Graubünden

- 08.09.2022 -

Umstellung auf QR-Rechnungen

Der Finanzplatz Schweiz erlaubt ab dem 01.10.2022 nur noch die Nutzung von QR-Rechnungen. Ab August erstellt unsere Ausgleichskasse ausschliesslich QR-Rechnungen.
Verwenden Sie bitte bei Zahlungen die neue Kontonummer QR-IBAN CH40 3000 0001 7000 5792 3. Falls notwendig ändern Sie Ihre Zahlungsvorlagen, den Dauerauftrag oder den Kreditorenstamm.
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen schöne Sommertage.

- 08.08.2022 -

Geschäftsbericht 2021

Möchten Sie mehr über unsere Arbeit erfahren? Im Geschäftsbericht finden Sie interessante Beiträge, Zahlen und Fakten.

- 03.05.2022 -

Corona-Erwerbsersatz

Hier finden Sie die aktuellsten Informationen über die Corona-Entschädigung und ihre Geltendmachung. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte via E-Mail oder Telefon (081 258 31 41) an uns.

Kurzportrait

«Die Verbandsausgleichskasse des Gewerbes bietet viele Vorteile» Publikation im Wirtschaftsmagazin für das Gewerbe in Graubünden.

- 09.06.2021 -

Neues Verwaltungskostenmodell per 1.1.2022

Die Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden und Glarus (AKGHI) führt per 1.1.2022 ein neues und attraktives Verwaltungskostenmodell ein. Die angeschlossenen Mitglieder profitieren von einem vereinfachten und transparenten Abrechnungssystem mit Netto-Kosten.

Sind Sie bereits Mitglied von unserer Ausgleichskasse, teilen wir Ihnen den gültigen Verwaltungskostensatz mit den Akontogrundlagen für das Jahr 2022 mit. Möchten Sie Mitglied werden, melden Sie sich unverbindlich bei uns.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

In den vergangenen Jahren hat die AKGHI die Strukturen und Prozesse laufend optimiert. Wir legen grossen Wert auf eine schlanke und effiziente Betriebsorganisation und stehen auch in Zukunft für einen hervorragenden Kundenservice und günstige Verwaltungskosten. Sie sind uns wichtig und wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit.

- 07.10.2021 -

Beitragssätze und Familienzulagen gültig ab 1. Januar 2022

- 15.12.2021 -

Betreuungsentschädigung

Ab dem 1. Juli 2021 haben Eltern, die Ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung.

- 01.07.2021 -

Geschäftsbericht 2020

Möchten Sie mehr über unsere Ausgleichskasse erfahren? Im Geschäftsbericht 2020 finden Sie interessante Informationen und Kennzahlen.

- 08.06.2021 -

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