Willkommen
Herzlich willkommen auf der Webseite der Ausgleichskasse Gewerbe, Handel und Industrie Graubünden und Glarus. Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherungen und beantworten Ihre Fragen schnell und kompetent. Wir beraten Sie gerne auch persönlich. Melden Sie sich via Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei.
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Aktuelles
AHV/IV-Renten steigen um 2,5 %
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2.5% zu erhöhen. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Minimalrente der AHV/IV werden die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung angepasst und im Beitragsbereich Anpassungen vorgenommen.
- 26.10.2022 -
Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Graubünden per 1.1.2023
Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, die Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat zu erhöhen.
Kinderzulagen: CHF 230 (bisher CHF 220)
Ausbildungszulagen: CHF 280 (bisher CHF 270)
Der Beitragssatz zur Finanzierung der Familienzulagen wird per 1.1.2023 von 1.65 Prozent auf 1,60 Prozent gesenkt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.
- 18.10.2022 -
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1.1.2023
Seit dem Jahr 2011 wurden auf Lohnbestandteilen über einem Einkommen von CHF 148'200 zusätzlich ein Beitrag von 1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung erhoben. Das sogenannte Solidaritätsprozent wurde je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen.
Per 1.1.2023 entfällt der Solidaritätsbeitrag, da der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung die Schwelle von CHF 2,5 Milliarden übersteigt. Damit fällt das Recht zur Erhebung des Solidaritätsbeitrages von Gesetzes wegen automatisch weg.
- 18.10.2022 -
AHV-Reform (AHV21)
Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 die beiden AHV-Vorlagen angenommen. Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der 1. Säule sind umfangreich. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt und treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Bis Ende 2023 ändert sich nichts.
Das Interesse an der AHV-Reform ist gross. Für Fragen zur eigenen Rente ab 2024 ist es noch zu früh. Wir informieren Sie laufend auf unserer Webseite, sobald die detaillierten Ausführungsbestimmungen bekannt sind.
Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie hier: Stabilisierung der AHV (AHV 21) (admin.ch)
- 28.09.2022 -
Kurzportrait/Publireportage: AKGHI
«Die erste Säule, die dem Gewerbe gehört»
Publikation im Wirtschaftsmagazin für das Gewerbe in Graubünden
- 08.09.2022 -
Umstellung auf QR-Rechnungen
Der Finanzplatz Schweiz erlaubt ab dem 01.10.2022 nur noch die Nutzung von QR-Rechnungen. Ab August erstellt unsere Ausgleichskasse ausschliesslich QR-Rechnungen.
Verwenden Sie bitte bei Zahlungen die neue Kontonummer QR-IBAN CH40 3000 0001 7000 5792 3. Falls notwendig ändern Sie Ihre Zahlungsvorlagen, den Dauerauftrag oder den Kreditorenstamm.
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen schöne Sommertage.
- 08.08.2022 -