Willkommen

Herzlich willkommen auf der Webseite der Ausgleichskasse Gewerbe, Handel und Industrie Graubünden und Glarus.

Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherungen und beantworten Ihre Fragen schnell und kompetent.

Wir beraten Sie gerne auch persönlich. Melden Sie sich via Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei.
Wir freuen uns auf Sie.
   
 

Aktuelles

Merkblatt und Erklärvideo zur AHV 21

Am 1. Januar 2024 tritt die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) in Kraft. Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Im aktuellen Merkblatt und Erklärvideo finden Sie ausführliche und einfach verständliche Informationen zur bevorstehenden Revision.

- 23.08.2023 -

Sozialversicherung bei Grenzgänger im Homeoffice; Neue Vereinbarung ab 1. Juli 2023

Das Bundesamt für Sozialversicherungen orientierte am 15.05.2023 über die multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten.
Per 30. Juni 2023 endet die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit, welche im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen wurden. Bis zu diesem Datum unterliegt eine Person (z.B. ein Grenzgänger im Homeoffice) weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, auch wenn sie ihre Tätigkeit in Form von Telearbeit - egal in welchem Umfang - in ihrem Wohnland (EU/EFTA) ausübt. Eine Bescheinigung A1 ist grundsätzlich bei solchen Sachverhalten nicht erforderlich.
Die Schweiz und bestimmte Staaten der EU und der EFTA werden eine multilaterale Vereinbarung unterzeichnen, welche eine abweichende Regelung im Bereich Versicherungsunterstellung enthält, um im Interesse der Arbeitnehmenden und deren Arbeitgeber die Telearbeit auch nach dem 30. Juni 2023 zu erleichtern.
Der Text der Vereinbarung und die Begründung sind hier verfügbar (auf Englisch, Übersetzungen sind in Arbeit).

- 14.06.2023 -

AHV-Reform (AHV 21): Was ändert sich ab 2024?

- 02.06.2023 -

Beitragssätze und Familienzulagen gültig ab 1. Januar 2023

- 08.12.2022 -

AHV/IV-Renten steigen um 2,5 %

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2.5% zu erhöhen. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Minimalrente der AHV/IV werden die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung angepasst und im Beitragsbereich Anpassungen vorgenommen.

- 26.10.2022 -

Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps und Youtube geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.