Vaterschaftsentschädigung

Alle erwerbstätigen sowie arbeitslosen Väter haben ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Teilzeitangestellte haben Anspruch auf eine Anzahl von Urlaubstagen, die dem jeweiligen Beschäftigungsgrad entspricht. Dieser Urlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes flexibel bezogen werden.

Die Entschädigung wird einmalig ausbezahlt, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde.

Höhe der Entschädigung

Die Vaterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber CHF 220 pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, was einen Höchstbetrag von CHF 3'080 ergibt.

Anmeldung

Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung über ihren Arbeitgebenden anmelden. Füllen Sie bitte die persönlichen Angaben auf dem Formular aus und leiten die Anmeldung an Ihren Arbeitgebenden weiter. Der Arbeitgebende reicht das ergänzte Formular bei der zuständigen Ausgleichskasse ein.
Selbständigerwerbende können die ausgefüllte Anmeldung direkt der Ausgleichskasse zustellen, über die sie die Beiträge abrechnen.
Die Vaterschaftsentschädigung kann innerhalb einer Rahmenfrist von sechs Monaten bezogen werden. Die Rahmenfrist beginnt am Tag der Geburt des Kindes und wird nachschüssig nach Bezug des letzten Urlaubstages ausgerichtet.

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