Betreuungsentschädigung BUE

Ab dem 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung.

Höhe der Entschädigung

Der Betreuungsurlaub dauert maximal 14 Wochen, die mit 98 Taggeldern entschädigt werden. Die 14 Wochen Urlaub können die Eltern frei unter sich aufteilen. Wenn es erforderlich ist, können die Eltern den Urlaub auch zeitgleich einziehen.

Diese 98 Taggelder können innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden. Die Rahmenfrist beginnt mit dem Tag, an dem der erste der beiden Elternteile ein Taggeld bezieht. Mit dem Ende der Frist erlischt der Anspruch auf die Betreuungsentschädigung.

Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welcher der betroffene Elternteil unmittelbar vor dem Bezug seiner Urlaubstage erzielt hat, höchstens aber CHF 220 pro Tag.

Anmeldung

Es muss pro Elternteil eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer ausgefüllt werden. In der Anmeldung braucht es auch Angaben zum anderen Elternteil. Es muss zudem bekanntgegeben werden, ob die Eltern den Urlaub aufteilen.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet jeweils per Ende Monat die abgerechneten Urlaubstage und den während des Entschädigungsanspruchs ausgerichteten Lohn. Hierfür ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zuständig, für die oder den die Eltern im jeweiligen Zeitraum erwerbstätig waren.

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