AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?
Aktuell
Das Interesse an der AHV-Reform ist gross. Für Fragen zur eigenen Rente ist es jedoch noch zu früh. Die ersten Änderungen kommen Anfang 2024.
Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung gibt es beim Bundesamt für Sozialversicherungen: Stabilisierung der AHV (AHV 21).
Wichtigste Änderungen
Referenzalter 65 für Frauen und Männer
- Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
- Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
- Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
- Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre
Ausgleich für Frauen der Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich für das erhöhte Referenzalter:
- Lebenslanger Zuschlag auf die Rente, wenn sie die Altersrente im Referenzalter oder später beziehen. Der Zuschlag beträgt bis zu 160 Franken, je nach Jahrgang und durchschnittlichem Jahreseinkommen.
- Tieferer Kürzungssatz, wenn sie die Altersrente vor dem Referenzalter beziehen. Der Kürzungssatz hängt ab vom Alter beim Vorbezug und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 57'360 Franken oder weniger kann die Altersrente ohne Kürzung bereits mit 64 bezogen werden.
- Für Übergangsgeneration kann die Rente 3 Jahre vorbezogen werden. Für sie gilt ebenfalls ein tieferer Kürzungssatz.
Zuschlag auf Rente
Wenn sie die Altersrente nicht vor dem Referenzalter beziehen, erhalten Frauen der Übergangsgeneration einen lebenslangen Rentenzuschlag. Der Zuschlag hängt ab vom Jahrgang und vom massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Flexibler Rentenbezug ab 63 Jahren
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als mit 65 bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.
Höhere Rente dank AHV-Beiträgen nach 65
Frauen und Männer, die nach dem Referenzalter weiterhin arbeiten, können sich die AHV-Beiträge anrechnen lassen. So können sie unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken füllen und die Altersrente erhöhen (bis zur Maximalrente). Der Freibetrag von 1400 Franken pro Monat ist optional.